Ob ein Kind auf dem Pausenhof vom Klettergerüst stürzt und sich ein Bein bricht oder ob der Unfall auf der Klassenfahrt oder beim Schulausflug passiert, macht für den Versicherungsschutz keinen Unterschied. „Entscheidend ist einzig und allein, ob es sich um den organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule handelt“, erklärt Jörg Zervas, Abteilungsleiter Rehabilitation und Entschädigung bei der… Unfallversichert auf Klassenfahrt? weiterlesen