Was bei Symptomen einer Vergiftung zu tun ist.

Was tun im Vergiftungsfall?

Pflanzen im schulischen Umfeld wirken auf vielfache Weise positiv. Sie können sowohl das Raumklima wie auch das Wohlbefinden verbessern, gelten als stressreduzierend und beruhigend. Doch was ist mit „giftigen“ Zimmerpflanzen? Können Schülerinnen und Schüler durch sie gefährdet sein?

AUTORIN Sabine Biskup, Redakteurin Universum Verlag | FOTO Ivan Zhdan | DATUM 06.02.2024

Dafür ist es zunächst wichtig zu wissen, dass eine pauschale Einordnung als „Giftpflanze“ oft nicht so einfach ist. Denn viele unserer Zimmerpflanzen sind giftig – jedoch hängt ihre schädliche Wirkung davon ab, wie viel oder welche Teile der Pflanze konsumiert wurden, oder auch davon, in welcher Konstitution sich die betroffene Person befindet. „Allein die Dosis macht das Gift“ – das wusste in diesem Zusammenhang schon der mittelalterliche Arzt Paracelsus.

Möchte man also mit Grünpflanzen das schulische Umfeld verbessern, ist dabei besondere Umsicht nötig. So sollten möglichst gering giftige Pflanzen ausgewählt und die Kinder über den Umgang mit ihnen aufgeklärt werden – trotzdem können Vergiftungsfälle nie mit hundertprozentiger Sicherheit ausgeschlossen werden.

Die DGUV informiert deshalb in ihrer Broschüre „Giftpflanzen – Beschauen, nicht kauen!“ über Pflanzen und ihre giftigen Bestandteile und erklärt auch, was im Vergiftungsfall zu tun ist.

So gehen Sie im Verdachtsfall einer möglichen Vergiftung vor:

 

  • Hat ein Kind Pflanzenteile verzehrt und Sie sind nicht sicher, ob es sich um eine völlig ungiftige und unschädliche Pflanze handelt, rufen Sie sofort eine Giftinformationszentrale (GIZ) an.
  • Schildern Sie möglichst genau die Symptome des Kindes und was Sie als Ursache erkannt haben oder vermuten. Die Broschüre hilft Ihnen bei der Benennung der Pflanze.
  • Geben Sie an, welche Menge vermutlich aufgenommen wurde und wie lange es zurückliegt.
  • Notieren Sie die Hinweise der GIZ für den behandelnden Arzt oder die Ärztin.
  • Treten Vergiftungserscheinungen auf oder sind solche zu erwarten, befolgen Sie genau die Empfehlungen der GIZ und suchen gegebenenfalls ohne Verzögerung einen Kinderarzt beziehungsweise eine Kinderärztin oder die nächstgelegene Kinderklinik auf. Geben Sie die Information der GIZ an den Arzt oder die Ärztin weiter. Bringen Sie, wenn möglich, die verdächtige Giftpflanze oder Teile davon mit.
  • Vermeiden Sie vorschnelle, eventuell nicht notwendige oder sogar gefährliche Hilfsmaßnahmen, da die Mehrzahl der Fälle, bei denen Kinder Pflanzenteile zu sich nehmen, harmlos sind und keiner Behandlung bedürfen.
  • Leisten Sie Erste Hilfe nur im Notfall, wenn ärztliche Hilfe nicht schnell genug zu bekommen ist.
  • Manche Kinder erbrechen nach Aufnahme von Pflanzenteilen allein. Falls dies nicht der Fall ist, der schädliche Stoff aber entfernt werden muss, können Sie wie folgt vorgehen: 1. Lassen Sie das Kind ein oder zwei Gläser lauwarmen Himbeersaft oder lauwarmes Wasser trinken. 2. Legen Sie sich das Kind in Bauchlage über Ihre Oberschenkel, den Kopf etwas nach unten hängend, damit das Erbrochene abfließen kann und nicht in die Luftröhre gerät. 3. Stecken Sie den Finger tief in den Hals und drücken Sie kräftig auf den Zungengrund.
  • So sollten Sie nicht vorgehen: 1. Geben Sie zum Auslösen von Erbrechen niemals Salzwasser: Das kann für kleine Kinder lebensgefährlich sein. 2. Geben sie zum Auslösen von Erbrechen niemals Milch, denn die Aufnahme fettlöslicher Gifte wird durch Milch gefördert.

DGUV-Information „Giftpflanzen – Beschauen, nicht kauen!“

www.dguv.de, Webcode: p202023