Erste Hilfe Koffer
Die Schulleitung ist dafür verantwortlich, dass ein Schulunfall fristgerecht gemeldet wird

Innerhalb von drei Tagen melden

Ein Schüler bricht sich auf dem Pausenhof ein Bein, eine Schülerin schneidet sich im Werkunterricht tief in den Finger und muss ärztlich versorgt werden. Klare Fälle von Schulunfällen. Was muss wer jetzt tun? Die Antworten gibt Achim Heissel von der Kommunalen Unfallversicherung Bayern.

INTERVIEW Gabriele Albert, Redakteurin Universum Verlag | DATUM: 01.02.23 | COLLAGE Adobe Stock, mann + maus

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Bei welchen Schulunfällen ist eine Unfallmeldung nötig?

Meldepflichtig ist jeder Schülerunfall, der eine ärztliche Behandlung nach sich zieht. Davon betroffen sind nicht nur Unfälle, die Schüler und Schülerinnen im Unterricht passieren, sondern auch solche während der Pause, beim Schulausflug oder auf dem Schulweg. Gemeldet wird mit dem vollständig ausgefüllten Unfallanzeige-Formular des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Diesem muss die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis der Schule von dem Unfall zugesendet werden.

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Sicherheitsbeauftragte, Schulleitung, betreuende Lehrkraft: Wer muss den Unfall melden – und was gilt für Betreuungsangebote am Nachmittag?

Letztendlich ist die Schulleitung dafür verantwortlich, dass ein Schulunfall fristgerecht gemeldet wird. Das gilt auch für Unfälle während einer Nachmittagsbetreuung – vorausgesetzt, dass diese durch die Schule organisiert und in Abstimmung mit ihr durchgeführt wird. Die Schulleitung kann die pflichtgemäße Abgabe der Unfallmeldung auch delegieren, zum Beispiel an das Sekretariat oder die Schulgesundheitsfachkraft. In diesem Fall müssen die Zuständigkeiten und das gesamte Prozedere intern eindeutig kommuniziert und geregelt sein.

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Entstehen Rechtsnachteile, wenn die Unfallmeldung zu spät oder an den falschen Unfallversicherungsträger erfolgt?

Die Unfallmeldung ist wichtig als Nachweis, dass ein versicherter Schulunfall vorliegt. Wenn medizinisch nötig, stehen dann nämlich erweiterte Möglichkeiten für die Heilbehandlung zur Verfügung, deren Kosten der jeweilige Unfallversicherungsträger übernimmt. Sie liegt also im unmittelbaren Interesse der versicherten Schüler und Schülerinnen. Deshalb besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur rechtzeitigen und vollständigen Abgabe. Sollte die Meldung versehentlich an einen nicht zuständigen Unfallversicherungsträger gesandt werden, leitet dieser sie an die zuständige Stelle weiter. Den Verletzten entstehen dabei keine Nachteile.

Innerhalb von drei Tagen melden: Achim HeisselAchim Heissel von der
Kommunalen Unfallversicherung Bayern beantwortete die Fragen.

GUT ZU WISSEN

Zuständig für Schulunfälle ist in jedem Bundesland der jeweilige Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. Je nach Land heißen diese Unfallkasse, GUV oder Kommunale Unfallversicherung.

NACH PLAN VORGEHEN

Einen Ablaufplan für Unfälle in Schulen und Kitas der Unfallkasse Berlin finden Sie hier:
www.unfallkasse-berlin.de