Interview zur Organisation und Haftung bei Erster Hilfe in Schulen

Keine Angst vor Haftungsfragen

Eine wirksame und schnelle Erste Hilfe muss in der Schule im Vorfeld organisiert werden. Fragen, was dabei und in Sachen Haftung zu beachten ist, beantworten Jörg Zervas und Markus Schwan von der Unfallkasse Rheinland-Pfalz.

FRAGEN Gabriele Albert, Redakteurin Universum Verlag | COLLAGE Adobe Stock (deagreez, Zerbor) mann + maus | DATUM 08.05.2024

Wenn an Schulen ein Unfall passiert, muss schnell Erste Hilfe geleistet werden können. Was ist dafür vorab zu beachten?
Eine angemessene und schnelle Erste Hilfe setzt voraus, dass die sachlichen und auch die personellen Voraussetzungen in der Schule gegeben sind und immer wieder überprüft werden. Dazu zählt beispielsweise, dass genügend Erste-Hilfe-Material vorhanden und zugänglich ist und dass eine ausreichende Anzahl von Lehrkräften in Erster Hilfe ausgebildet ist.

Wie unterstützen die Unfallversicherungsträger die Erste-Hilfe-Organisation an Schulen?
Indem sie beispielsweise die Kosten für die Aus- und Fortbildung der Ersthelfenden übernehmen. Über landesspezifische Regelungen sollte sich die Schule bei ihrem Unfallversicherungsträger im Vorfeld informieren.

Wie sieht es mit dem Versicherungsschutz für Ersthelfende aus?
Wer als Ersthelfer im Falle eines Unfalls hilft, steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das gilt auch für verbeamtete Lehrkräfte, allerdings ist hier nicht die gesetzliche Unfallversicherung, sondern der Dienstherr im Rahmen der Dienstunfallfürsorge zuständig.

Können Ersthelfende haftbar gemacht werden, beispielsweise wenn sie Fehler machen?
Kommt es beim Leisten der Ersten Hilfe bei der hilfebedürftigen Person zu einem körperlichen Schaden, haften die Ersthelfenden nur, wenn sie vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben – davon ist so gut wie nie auszugehen. Bei Sachschäden haften sie selbst bei Vorsatz nicht, vorausgesetzt, der Schaden war notwendig, um überhaupt Erste Hilfe leisten zu können. Denken Sie hier zum Beispiel an das Aufschneiden von Kleidungsstücken.

 

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