Verkehrsschilder, die Radfahrende kennen sollten

Verkehrsschilder können verwirrend, denn viele sehen sich ähnlich. Was genau bedeuten die verschiedenen Schilder für Radfahrer und Radfahrerinnen? Eine Übersicht!

Das weiße Fahrrad auf blauem Grund weist auf einen ausgewiesenen Fahrradweg hin. Für ausgewiesene Fahrradwege gilt für Fahrräder eine Benutzungspflicht.

Das weiße Fahrrad auf blauem Grund weist auf einen ausgewiesenen Fahrradweg hin. Für ausgewiesene Fahrradwege gilt für Fahrräder eine Benutzungspflicht.

Das weiße Fahrrad auf blauem Grund weist auf einen ausgewiesenen Fahrradweg hin. Für ausgewiesene Fahrradwege gilt für Fahrräder eine Benutzungspflicht.

Das Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ erlaubt das Radfahren auf Gehwegen und Fußgängerzonen. Es macht den Gehweg allerdings nicht zum ausgewiesenen Fahrradweg. Das bedeutet: Radfahrer dürfen diese Wege benutzen, allerdings müssen sie ihre Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen. Außerdem besteht für so ausgezeichnete Wege keine Benutzungspflicht, Radfahrer können also auch weiter auf der Straße fahren.

Wo dieses Verkehrsschild steht, dürfen keine Radfahrer fahren.

Autos haben hier keinen Zutritt, es sei denn, es wird durch ein Zusatzzeichen angezeigt. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit für alle Fahrzeuge beträgt 30 km/h.

Dieses Verkehrsschild ist oft an Gefahrenstellen oder Baustellen zu finden und gilt nur in Verbindung mit anderen Verkehrsschildern, zum Beispiel „Gemeinsamer Geh- und Radweg“. Allerdings wird es weder in der Straßenverkehrsordnung noch im Bußgeldkatalog erwähnt. Es ist also mehr als Empfehlung denn als Anweisung zu sehen.

Dieses Schild hat dieselbe Bedeutung wie das klassische Sackgassen-Verkehrsschild, allerdings weist das Schild auf einen Durchgang für Radfahrer und Fußgänger am Ende der Sackgasse hin.