Checkliste für die pädagogische Gefährdungsbeurteilung bei Bewegungsangeboten
Vor der Durchführung eines Bewegungsangebots sollten Lehrkräfte potenzielle Gefahrenquellen untersuchen, Risiken abschätzen und zum Beispiel folgende Fragen reflektieren:
Zur Lerngruppe:
- Wie alt sind die Schülerinnen und Schüler und wie ist ihr Fitnessstand?
- Gibt es Schüler*innen mit besonderen Bedürfnissen (körperlich, emotional, sozial)?
- Sind die Kinder mit der Art der Bewegung bereits vertraut?
- Ist das Gruppenklima geeignet für die Aktivität (z. B. kooperativ vs. konfliktreich)?
Zum Ort:
- Ist der Raum/das Gelände geeignet?
- Wurde auf Stolperfallen, Nässe, lose Gegenstände oder Gefahrenstellen geachtet und diese gegebenenfalls beseitigt?
- Gibt es Fluchtwege bzw. klare Begrenzungen?
- Gibt es bei außerschulischen Aktivitäten besondere Gefahren (z.B. tiefes Gewässer, steile Abhänge, Witterung)?
Zur Aktivität:
- Ist die Bewegungsaktivität altersgerecht und sicher durchführbar?
- Können ggf. Regeln eingeführt werden, um das Risiko zu senken (z. B. „nur gehen, nicht rennen“)?
- Gibt es genügend Materialien für alle (kein Streit-/Verletzungsrisiko)?
Zur Aufsicht:
- Fühlen sich die Schüler*innen beaufsichtigt? (z. B. bei Stationenarbeit)?
- Brauche ich Unterstützung durch Kolleg*innen oder externe Fachkräfte?
- Was ist mein Handlungsplan im Fall eines Unfalls?
- Haben wir eine wirksame Erste Hilfe sichergestellt?
Tipp: Diese Checkliste kann auch gemeinsam mit der Klasse im Sinne der Partizipation besprochen werden – so entsteht ein Sicherheitsbewusstsein bei allen Beteiligten.
Drei Beispiele aus der Schulpraxis
Beispiel 1 – Bewegung im Klassenraum:
Eine Lehrerin plant als Bewegungspause eine Laufgeschichte. Da der Raum klein ist, entscheidet sie sich für Übungen im Stehen mit Musik, die man auf der Stelle durchführen kann. Taschen und Stühle werden zuvor an die Wand geschoben – so wird genug Raum geschaffen.
Beispiel 2 – Schulhofaktion mit gemalten Hüpfstationen
Ein Lehrer möchte in der Hofpause verschiedene Hüpfstationen. Nach der Beurteilung entscheidet er sich für einen abgegrenzten Bereich mit verschieden eingezeichneten Sprungkombinationen (Taschenrechner, Zahlenschlange, Buchstabensalat, …), setzt Abstandsregeln durch und markiert die Laufwege, um Kollisionen zu vermeiden.
Beispiel 3 – Wandertag mit Kletterangebot:
Eine Klasse besucht einen Hochseilgarten. Die Lehrerin holt das schriftliche Einverständnis der Eltern ein, prüft die Qualifikation der externen Betreuungspersonen und organisiert zusätzliche Aufsicht durch eine zweite Lehrkraft. In der Vorbesprechung thematisiert sie Ängste, Leistungsdruck und Verzichtsmöglichkeiten – auch das gehört zur Gefährdungsbeurteilung.
Weiterführende Informationen zur pädagogischen Gefährdungsbeurteilung liefert die DGUV Information 202-122 „Handlungshilfe zur pädagogischen Gefährdungsbeurteilung in Schulen“ und das Angebot zur pädagogischen Gefährdungsbeurteilung auf dem DGUV-Webportal „Sichere Schule“.
Weitere Informationen zu den Themenfeldern sicherer Schulsport und bewegte Schule finden Sie in den folgenden Angeboten: