Für die Krise gerüstet
Es gibt viele Ereignisse, die in der Schule eine Krisenintervention erfordern. Dazu gehören unterschiedliche Abläufe und Informationsketten. Eine gute Vorbereitung und Planung für solche Notfallsituationen ist das A und O.
Krisen können im Schulleben in vielfacher Form auftreten. Zu ihnen zählen nicht nur Gewalttaten, sondern auch katastrophale Naturereignisse, ernsthafte Erkrankungen, Todesfälle, Suizid(-Versuche) oder angedrohte Gewaltakte. Krisenintervention bezeichnet in diesem Kontext den Handlungsbereich, der sich – in Abgrenzung zu Prävention und Nachsorge – mit den Reaktionen und Abläufen direkt während und nach dem Ereignis befasst. Am wichtigsten ist es, dafür im Vorfeld die organisatorischen Rahmenbedingungen zu schaffen, wodurch die Intervention einen stark präventiven Charakter hat.
Es muss vorher bestimmt werden: Wer hat was zu tun? Wer muss wen informieren und auf welchem Weg? Für die Krisenintervention stellen die Bundesländer ihren Schulen Hilfestellungen in Form von Leitfäden und Vorlagen zur Verfügung. Diese sind je nach Land unter unterschiedlichen Namen verfügbar und in den meisten Fällen nicht öffentlich zugänglich. Sie werden zum Beispiel als Teil der sogenannten „Notfallordner“ an Schulen verschickt oder können online (nach Anmeldung der Schule) eingesehen werden. Die Unterlagen bieten Hilfe, um Schritt für Schritt die Krisenintervention planen und durchführen zu können.
Klare Zuständigkeiten
Ein wichtiges Element dieser Planung ist das Aufstellen eines schulinternen Krisenteams, dessen Mitglieder festgelegte Rollen und Aufgaben bei Notfallereignissen übernehmen. Im Krisenplan der Schule werden die Teammitglieder, ihre Kontaktdaten und Vertretungen festgehalten. Mitglieder können zum Beispiel sein:
- die Schulleiterin oder der Schulleiter als Leitung des Krisenteams sowie als Ansprechperson für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst
- eine Ansprechperson für den Kontakt zu den Erziehungsberechtigten
- eine Ansprechperson für die Beratung der Schülerinnen und Schüler
- eine Ansprechperson für die Koordination der Betreuungsangebote für die Schülerinnen und Schüler
- Ersthelfende
- der oder die Sicherheitsbeauftragte
Weitere Rollen oder Funktionen können je nach Schulform oder besonderen Anforderungen der Schulgemeinschaft bestimmt werden. Wichtig sind eine transparente Aufgabenverteilung, klar definierte Zuständigkeiten und die regelmäßige Überprüfung der Kontaktdaten der Teammitglieder auf Aktualität, damit eine umfassende Handlungssicherheit der Schule auch bei Krisen gewährleistet ist.
Anlaufstelle Schulpsychologie
Das bundesweite Netzwerk der Schulpsychologie ist eine gute Anlaufstelle für Fragen zum Umgang mit Krisenereignissen. Schulleitungen sowie Lehrkräfte können hier Hilfe finden: Die Schulpsychologie bietet Informationen und Fortbildungen zur Krisenintervention, sie gibt Auskunft bei Fragen zum organisatorischen Aufbau eines Krisenteams, zum Umgang mit betroffenen oder belasteten Personen und hilft auch bei persönlicher Belastung weiter. Benedikt Herwig, Leiter des Arbeitsbereichs Krisenmanagement in der Abteilung Schulpsychologie des Pädagogischen Landesinstituts Rheinland-Pfalz, erläutert im Interview die Rolle der Schulpsychologie.
MEHR INFOS IM NETZ:
Schulen finden Informationen und Mustervorlagen für die Krisenintervention in den ihnen zugesandten Materialien der Bildungsministerien. Einen beispielhaften Einblick liefert die „Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums und des Innenministeriums über das Verhalten an Schulen bei Notfällen und Krisenereignissen“ (Stand: März 2024)