Herr Potthoff, an fast jeder Schule gibt es Schubsereien, an manchen sogar massive körperliche Auseinandersetzungen. Unter welchen Voraussetzungen besteht für Geschädigte Unfallversicherungsschutz? Wenn ein Schulkind in der Pause gestoßen wird und deshalb stürzt, steht es selbstverständlich unter Versicherungsschutz – genauso wie nach einem unprovozierten Sturz. Gleiches gilt für die Folgen eines „Streichs“ wie das Wegziehen… Geschubst, gehauen, versichert? weiterlesen