In Freistunden besteht Versicherungsschutz, sofern sich die Schülerinnen und Schüler in dieser unterrichtsfreien Zeit bis zur Fortsetzung des Unterrichts im Schulbereich aufhalten. Grundsätzlich sind sie im organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule versichert – außer ihr Verhalten beziehungsweise ihre Tätigkeit steht gegen einen ursächlichen Zusammenhang zu dem Schulbesuch. Altersunabhängig gilt: Wenn Schülerinnen und Schüler in einer… 3 FRAGEN: Versichert in der Freistunde? weiterlesen