Frau Häusler, sind Lehrkräfte haftbar, wenn während ihrer Pausenaufsicht etwas geschieht? Grundsätzlich ja. Allerdings besteht die zivilrechtliche Haftung auf Schmerzensgeld oder Schadenersatz zwischen geschädigtem Kind und Aufsichtsperson nur, wenn der aufsichtführenden Lehrkraft eine vorsätzliche Verletzung der Aufsichtspflicht oder eine andere vorsätzliche Handlung nachgewiesen werden kann – und das kommt so gut wie nie vor. Wenn… Aufsichtspflicht verletzt? weiterlesen