Sofort behandeln lassen
Dass sich Schülerinnen und Schüler in der Schule an den Zähnen verletzen, kommt laut Unfallversicherung gar nicht selten vor. Schnell stürzt zum Beispiel im Pausengetümmel mal jemand, fällt aufs Gesicht und bricht sich ein Stück Zahn ab. Was dann zu tun ist, erklärt Jörg Zervas von der Unfallkasse Rheinland-Pfalz.
Herr Zervas, Zahnschäden in der Schule sind über die Schülerunfallversicherung versichert. Was ist nach einer Verletzung möglichst schnell zu tun?
Zunächst sollte Erste Hilfe geleistet und dann der Unfall umgehend im Sekretariat der Schulleitung gemeldet werden. Wichtig ist es, hier bereits den Namen und eventuell die Anschrift des behandelnden Zahnarztes beziehungsweise der -ärztin anzugeben, damit sich die Unfallkasse mit ihm oder ihr in Verbindung setzen kann, um eine rasche zahnmedizinische Versorgung zu gewährleisten.
Muss das eine bestimmte zahnärztliche Fachpraxis sein?
Nein, man hat die freie Wahl. Sie sollte beim ersten Besuch jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass es sich um die Folge eines Schulunfalls handelt. Auch wenn kein offensichtlicher Schaden entstanden ist, sollte das Kind untersucht werden, denn oftmals zeigen sich die Folgen einer traumatischen Einwirkung auf Zähne erst Jahre später.
Wer übernimmt die Kosten?
Die gesetzliche Unfallversicherung. Die Ärztin oder der Arzt untersucht die Zähne, entscheidet über die erforderlichen Behandlungsmaßnahmen und rechnet diese direkt mit uns ab. Sofern eine prothetische Behandlung (wie Krone, Brücke) erforderlich wird, bekommen wir zunächst den Heil- und Kostenplan. So können alle Fragen der Kostenübernahme zeitnah vor Behandlungsbeginn geklärt werden. Wir übernehmen alle Kosten im Rahmen der für uns gültigen Abrechnungsgrundlagen in voller Höhe, ohne Eigenbeteiligung des oder der Versicherten.
Und später anfallende Folgekosten?
Gerade bei prothetisch versorgten Zähnen werden auch in späteren Lebensjahren Behandlungen notwendig. Auch für diese unfallbedingten Folgebehandlungen trägt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten – ein Leben lang!
Jörg Zervas von der Unfallkasse Rheinland-Pfalz beantwortete die Fragen.