Ein Mädchen hält einen Feuerlöscher in der Hand, umgeben von Symbolen, einem Blaulicht und einem Schulgebäude
Was genau gehört zum schulischen Brandschutz?

Gewappnet für alle Fälle

Es ist der Ernstfall, auf den jede Schule vorbereitet sein sollte: Feuer in der Schule oder auf dem Schulgelände! Doch was genau fällt unter den schulischen Brandschutz und welche Aufgaben haben dabei Schulleitung und Lehrkräfte?

  • Der organisatorische Brandschutz fällt in den Aufgabenbereich einer Schule
  • Ein Alarmplan informiert zu Verhalten, Abläufen und Zuständigkeiten
  • Dazu muss die Schulgemeinschaft regelmäßig unterwiesen werden
AUTORIN Sabine Biskup, Redakteurin Universum Verlag | COLLAGE Pixel-Shot – stock.adobe.com, mann + maus | DATUM 04.02.2025

Der schulische Brandschutz umfasst insgesamt alle Maßnahmen und Vorkehrungen, die zur Sicherheit der Schulgemeinschaft im Fall eines Brandes beitragen. Dabei sind die bau- und gebäudetechnischen Brandschutzmaßnahmen grundsätzlich zu unterscheiden von den organisatorischen.

Zu Ersteren gehören zum Beispiel funktionstüchtige Brandmeldeanlagen, Feuerlöscher und Rauchabzugsanlagen, die regelmäßig überprüft und gewartet werden müssen, sowie eine korrekte Beschilderung der Flucht- und Rettungswege. Der bauliche Brandschutz fällt in die Zuständigkeit des „äußeren Schulbereichs“ – hier ist somit der Sachkostenträger verantwortlich. Dies ist in der Regel die Kommune oder der Landkreis. Der
organisatorische Brandschutz fällt dagegen in den Aufgabenbereich des Schulhoheitsträgers, denn er wird dem „inneren Schulbereich“ zugeordnet. Die konkrete Umsetzung vor Ort ist in der Regel auf die Schulleitung und das Schulpersonal übertragen worden.

Der organisatorische Brandschutz umfasst die Brandvermeidung – also die Entstehung eines Brandes im Voraus zu verhindern – und das Verhalten im Brandfall. Wesentliche Bestandteile hierbei sind die Erstellung eines Alarmplans und die regelmäßigen Unterweisungen der Schulgemeinschaft.

Was enthält ein Alarmplan?

Alle Maßnahmen des organisatorischen Brandschutzes werden in einem Alarmplan festgehalten. Einen solchen zu erstellen, wiederholt zu überprüfen und zu optimieren, gehört zu den Aufgaben der Schulleitung. Der Alarmplan informiert über:

  • das richtige Verhalten im Brandfall
    beziehungsweise im Fall eines Alarms
  • die Fluchtwege(kennzeichnung) und
    Sammelstellen sowie
  • die Aufgaben und Zuständigkeiten
    von Personen(gruppen)

 

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) resümiert in ihrer Publikation „Feueralarm in der Schule“, dass ein Alarmplan eine Zusammenfassung von Anweisungen und Ratschlägen für das Verhalten im Brandfall und für Selbsthilfemaßnahmen enthalten soll. Dabei sollten auch die lokalen Gegebenheiten berücksichtigt werden, weshalb es sich empfiehlt, dass ein Alarmplan nicht von nur einer Person entwickelt oder eine Mustervorlage ungeprüft übernommen wird.

Beteiligt sein sollten:

  • die Schulleitung
  • Sicherheitsbeauftragte
  • eine Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • die örtliche Feuerwehr/Brandschutzdienststelle
  • sowie der Sachkostenträger (Kommune oder Landkreis)

 

Die Schulgemeinschaft muss die Inhalte des Alarmplans selbstverständlich auch kennen und ist daher regelmäßig hierzu zu unterweisen, am besten jeweils zu Beginn eines Schuljahres. Damit sich das Wissen verfestigt und die theoretischen Überlegungen auf Praxistauglichkeit überprüft werden können, muss zudem mindestens einmal jährlich in jeder Schule ein Probealarm durchgeführt werden.

Welche Aufgaben haben Lehrkräfte?

Im Rahmen der Wissensvermittlung zum richtigen Verhalten im Brandfall fällt Lehrkräften vor allem die Aufgabe zu, ihre Klassen über den Alarmplan zu informieren und ihn durchzusprechen. Am besten findet dies in einer Unterrichtsstunde kurz nach Schuljahresbeginn statt. Außerdem müssen Schulen eine ausreichende Anzahl von Mitarbeitenden zu Brandschutzhelfenden berufen und ausbilden lassen. Dabei lernen die Brandschutzhelfenden unter anderem die Grundlagen über die Handhabung der Alarm- und Feuerlöscheinrichtungen sowie die Bekämpfung von Entstehungsbränden mit dem Feuerlöscher. Darunter fallen Brände, bei denen die Rauch- und Wärmeentwicklung so schwach ist, dass man sich gefahrlos dem Brandherd nähern kann.

Wichtig ist aber auch, dass die Lehrkräfte in diesem Zusammenhang lernen, eine Gefahrensituation richtig einzuschätzen. Denn alles, was über einen Entstehungsbrand hinausgeht, bleibt Aufgabe der Feuerwehr! In solchen Fällen ist die Hauptaufgabe von Lehrkräften das sichere Evakuieren der Schülerschaft – zum besten Schutz aller.

Wie viele Brandschutzhelfende müssen Schulen haben?

Laut §10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), DGUV Vorschrift 1 sowie den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A2.2 sind Unternehmen verpflichtet, mindestens fünf Prozent der Belegschaft zu Brandschutzhelfenden auszubilden. Auch Schulen gelten als „Unternehmen“ und fallen unter diese Regelung. Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfenden ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Für die Ausbildung der Brandschutzhelfenden ist der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin zuständig. Beachten Sie hierbei die landesspezifischen Regelungen.

Mehr Informationen zu Brandschutzhelfenden enthält die DGUV Information „Brandschutzhelfer – Ausbildung und Befähigung“.

Die DGUV informiert in ihrer Publikation: „Feueralarm in der Schule“

Die pluspunkt-Übersicht „Brandschutz“ liefert weitere hilfreiche Quellen zum Thema.