Ein Mädchen hält einen Feuerlöscher in der Hand, umgeben von Symbolen, einem Blaulicht und einem Schulgebäude
Was genau gehört zum schulischen Brandschutz?

Checkliste Brandschutz

Unsere Checkliste nennt die wichtigsten Aufgaben des schulischen Brandschutzes.

AUTORIN Sabine Biskup, Redakteurin Universum Verlag | COLLAGE Pixel-Shot – stock.adobe.com, mann + maus | DATUM 04.02.2025
  • Der Alarmplan wurde gemeinsam durch die Schule (die Schulleiterin bzw. den Schulleiter und unter Beteiligung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Sicherheitsbeauftragten) den Sachkostenträger und die Feuerwehr erstellt.
  • Im Schulhaus (Eingangshalle, Treppenhaus, Schwarzes Brett) befindet sich ein Aushang nach DIN 14 096, Teil A.
  • Für jede Klasse gibt es einen festen Sammelplatz. Es ist sichergestellt, dass die Vollzähligkeit der Klassen nach der Räumung des Hauses der Schulleitung gemeldet wird.
  • Das Alarmsignal unterscheidet sich deutlich vom täglichen Stunden- und Pausensignal und ist überall laut hörbar.
  • Die jährlich vorgeschriebenen Probealarme werden durchgeführt.
  • Die Übungen werden mit der Feuerwehr abgesprochen.
  • Alle Betroffenen (z.B. Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte) werden regelmäßig über das richtige Verhalten bei Feueralarm unterwiesen.
  • Es gibt eine Absprache über die Erledigung von Sonderaufgaben (Überprüfung der Räumung des Hauses, Einweisung der Feuerwehr, Hilfe für Behinderte, Überprüfung der Räumung von Fachräumen, Sonderräumen, Verwaltungsräumen).
  • In den Klassen und in der Lehrerkonferenz findet nach jeder Übung eine „Manöverkritik“ statt.
  • In Zusammenarbeit mit der örtlichen Feuerwehr wurde eine Begehung des Hause durchgeführt.
  • Die Ausgänge der Flucht- und Rettungswege sind während des Schulbetriebs in voller Breite jederzeit von innen zu öffnen. Die Begehbarkeit der Fluchtwege wird regelmäßig überprüft.
  • Brennbare Flüssigkeiten werden nur in Räumen mit Rauchverbot und nur in den zulässigen Mengen sachgerecht aufbewahrt.
  • Die Position der Druckgasflaschen und die Aufbewahrungsorte von Gefahrstoffen werden der Feuerwehr mitgeteilt.
  • Die Feuerlöscher sind in ausreichender Anzahl und gut sichtbar an leicht zugänglichen Stellen angebracht.
  • Die Feuerlöscher werden regelmäßig und fristgemäß auf Funktionstüchtigkeit geprüft.
  • Es gibt Personen in der Schule, die in der Lage sind, die Feuerlöscher im Notfall sofort und fachgerecht zu bedienen.
  • Die Rufnummern von Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienst/Krankentransport und sowie Ärztinnen und Ärzten sind bei jedem Telefonanschluss angebracht.

Quelle: DGUV Information 202-051 „Feueralarm in der Schule“

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