Checkliste Brandschutz
Unsere Checkliste nennt die wichtigsten Aufgaben des schulischen Brandschutzes.
- Der Alarmplan wurde gemeinsam durch die Schule (die Schulleiterin bzw. den Schulleiter und unter Beteiligung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Sicherheitsbeauftragten) den Sachkostenträger und die Feuerwehr erstellt.
- Im Schulhaus (Eingangshalle, Treppenhaus, Schwarzes Brett) befindet sich ein Aushang nach DIN 14 096, Teil A.
- Für jede Klasse gibt es einen festen Sammelplatz. Es ist sichergestellt, dass die Vollzähligkeit der Klassen nach der Räumung des Hauses der Schulleitung gemeldet wird.
- Das Alarmsignal unterscheidet sich deutlich vom täglichen Stunden- und Pausensignal und ist überall laut hörbar.
- Die jährlich vorgeschriebenen Probealarme werden durchgeführt.
- Die Übungen werden mit der Feuerwehr abgesprochen.
- Alle Betroffenen (z.B. Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte) werden regelmäßig über das richtige Verhalten bei Feueralarm unterwiesen.
- Es gibt eine Absprache über die Erledigung von Sonderaufgaben (Überprüfung der Räumung des Hauses, Einweisung der Feuerwehr, Hilfe für Behinderte, Überprüfung der Räumung von Fachräumen, Sonderräumen, Verwaltungsräumen).
- In den Klassen und in der Lehrerkonferenz findet nach jeder Übung eine „Manöverkritik“ statt.
- In Zusammenarbeit mit der örtlichen Feuerwehr wurde eine Begehung des Hause durchgeführt.
- Die Ausgänge der Flucht- und Rettungswege sind während des Schulbetriebs in voller Breite jederzeit von innen zu öffnen. Die Begehbarkeit der Fluchtwege wird regelmäßig überprüft.
- Brennbare Flüssigkeiten werden nur in Räumen mit Rauchverbot und nur in den zulässigen Mengen sachgerecht aufbewahrt.
- Die Position der Druckgasflaschen und die Aufbewahrungsorte von Gefahrstoffen werden der Feuerwehr mitgeteilt.
- Die Feuerlöscher sind in ausreichender Anzahl und gut sichtbar an leicht zugänglichen Stellen angebracht.
- Die Feuerlöscher werden regelmäßig und fristgemäß auf Funktionstüchtigkeit geprüft.
- Es gibt Personen in der Schule, die in der Lage sind, die Feuerlöscher im Notfall sofort und fachgerecht zu bedienen.
- Die Rufnummern von Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienst/Krankentransport und sowie Ärztinnen und Ärzten sind bei jedem Telefonanschluss angebracht.
Quelle: DGUV Information 202-051 „Feueralarm in der Schule“
Die pluspunkt-Übersicht „Brandschutz“ liefert weitere hilfreiche Informationsangebote zum Thema.